04. Mai 2011

Studium und Spitzensport künftig leichter vereinbar


Seit März ist in Bayern ein neues Hochschulzulassungsgesetz in Kraft, das es den Hochschulen ermöglicht, Spitzensportler, die dem A-, B- oder C-Kader eines DOSB-Fachverbandes angehören, per Vorabquote zu deren Wunschstudiengang zuzulassen. Der Notendurchschnitt ist bei diesem Verfahren nicht mehr maßgebend. Lediglich die von der Stiftung Hochschulstart zu vergebenden Fächer Human-, Zahn- und Tiermedizin sowie Pharmazie fallen nicht unter diese Regelung.

Damit ist in puncto Bildungskontinuität ein ganz wesentlicher Schritt erfolgt. Die bayerischen Nachwuchsathleten können so nahtlos zum Beispiel von einer Eliteschule des Sports in eine Partnerhochschule des Spitzensports wechseln. Damit ist die Gefahr gewichen, aufgrund des Notendurchschnitts ohne Studienplatz dazustehen oder in ein anderes Bundesland, an einen anderen Trainingsstandort wechseln zu müssen. Eine für den Sport wichtige bessere Planbarkeit ist hiermit erreicht.

Nach beinahe dreijährigem Anlauf ist es den Laufbahnberatern des Olympiastützpunktes Bayern damit gelungen, in enger Kooperation mit dem Wissenschaftsministerium und dem Sportausschuss des Bayerischen Landtags die im Februar 2008 veröffentlichte gemeinsame Erklärung von Sportministerkonferenz, Kultusministerkonferenz, Hochschulrektorenkonferenz und DOSB in einem ganz wesentlichen Punkt umzusetzen. Nach Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ist Bayern damit das dritte Bundesland, das seine Zulassungsgesetzgebung im Sinne des Spitzensports novelliert hat. In den nächsten Wochen geht es nun um das „Feintuning“ mit den Partnerhochschulen, wie diese neuen Regelungen praktisch umgesetzt werden können.

Axel Kuhlen

Der Autor ist Laufbahnberater am Olympiastützpunkt Bayern und steht interessierten Bundeskaderathleten aus den olympischen Sportfachverbänden für Fragen unter Telefon 089/3067-2683 gerne zur Verfügung.